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Naturfreunde Kärnten Lauf / Wettkampf

Naturfreunde Kärnten Lauf / Wettkampf, Klagenfurt am Wörthersee
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Straßenläufe in Österreich, Klagenfurt am Wörthersee

Distanzen

  • Laufen

    Kids Cup - Bouldern 2026

    0,1 km

    Start: 11. Juli, 11:00

  • Sonstiges

    Feriencamp für Zöliakie-Kids

    Start: 10. Juli, 10:00

  • Sonstiges

    Foto - Landesmeisterschaft 2026

    Start: 10. Juli, 10:00

Über die Veranstaltung

Wir leben Natur! Die Naturfreunde Österreich sind mit ihren über 160.000 Mitgliedern eine der größten und bedeutendsten Freizeit- und Naturschutzorganisationen des Landes. Mit 460 Ortsgruppen, neun Landesorganisationen, 9500 Funktionärinnen/Funktionären und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, 130 Hütten und Häusern, 100 Kletter- und Boulderhallen sowie einem Wildwasser-Kompetenzzentrum präsentiert sich der Verein als moderner Freizeitpartner.

Pacer

Pacerinformationen finden Sie in der Renntag‑Ansicht für Laufende (Startzeiten nach Startwellen) sowie unter den angebotenen Strecken — dort sind Pacer‑Flaggen und Zielzeiten angegeben.

Ergebnisse

Offizielle Ergebnisse ansehen

Untergrund-Mix

  • 100% Asphalt

Typisches Wetter in Klagenfurt am Wörthersee

Monatsdurchschnitte aus historischen Daten (2000–heute).

Jan-4°
07:44
16:41
Feb-3°
07:09
17:27
Mar10°
06:16
18:09
Apr15°
06:16
19:51
May19°
05:29
20:31
Jun24°14°
05:10
20:59
Jul25°15°
05:25
20:53
Aug25°15°
06:02
20:14
Sep20°11°
06:42
19:16
Oct15°
07:21
18:17
Nov
07:06
16:31
Dec-2°
07:41
16:16

Wetterdaten von Open-Meteo

Was im Startgeld enthalten ist

  • Kids Cup Bouldern 2026 — Anmeldung & Informationen
  • Feriencamp für Zöliakie-Kids (2–7.8.2026) — Verpflegung & Betreuung
  • Foto — Landesmeisterschaft 2026 (Teilnahme & Termin)

FAQ

Freizeit-Unfallversicherung und Auslandsreiseversicherung

1. Was ist der Unterschied zwischen der Freizeit-Unfallversicherung und der Auslandsreiseversicherung? Die Freizeit-Unfallversicherung ist weltweit gültig, außerdem im Mitgliedsbeitrag inkludiert und bezieht sich auf sportliche Freizeitunfälle bzw. wenn man in Berg- oder Wassernot gerät, nicht aber bei Unfällen und Erkrankungen jeglicher Art. Die Auslandsreiseversicherung kann man ergänzend abschließen, wenn man auch im Ausland unterwegs ist. Mit den stationären Spitalskosten, ambulanten Behandlungen und den Rückholkosten sind Unfälle und Erkrankungen jeglicher Art versichert. Das bedeutet im Detail: Ist man in Frankreich auf Urlaub und hat einen Skiunfall, sind mit der Freizeit-Unfallversicherung die Berge- und Rückholkosten versichert. Spitals- und ambulante Arztkosten wären aber nicht versichert. Falls aufgrund einer Erkrankung eine Überstellung in die Heimat erforderlich ist, wäre das auch nicht in der Mitgliederversicherung enthalten. Wurde jedoch die Auslandsreiseversicherung abgeschlossen, sind Arzt-/Spitalskosten und die vorher genannten Rückholkosten gedeckt. 2. Gibt es bei den Naturfreunden Höhenmeter- und Kletterschwierigkeitsgradbegrenzungen? Nein, gibt es nicht! Es wird nur gebeten, Expeditionen der Versicherungsabteilung in der Bundesorganisation bekanntzugeben. 3. Gilt die Auslandsreiseversicherung für Ausländer und sind Bergekosten inkludiert? Die Auslandsreiseversicherung gilt nicht für Ausländer, außer sie haben in Österreich einen Zweitwohnsitz und schließen die Versicherung mit Angabe des österreichischen Wohnsitzes ab. Es sind nur Rückholkosten, nicht aber Bergekosten in der Auslandsreiseversicherung inkludiert. 4. Zeitliche Begrenzung der Freizeit-Unfallversicherung und der Auslandsreiseversicherung? Von jeder Versicherung wird entweder ein zeitliches oder ein betragliches Limit vorgegeben. Von dem ist es abhängig wie lange die Versicherung im In- bzw. Ausland gültig ist. Das bedeutet im Detail: Da die Freizeit-Unfallversicherung sowohl bei den Bergekosten (€ 30.000,00) als auch bei den Rückholkosten (€ 30.000,00) ein betragliches Limit haben, gilt der Versicherungsschutz weltweit für das ganze Jahr. Aufgrund der Tatsache, dass sich im Versicherungspaket der Auslandsreiseversicherung sowohl betragliche, als auch zeitliche Limits befinden, wird die Deckung anders gehandhabt. Stationäre Spitalskosten (€ 15.000,00), ambulante Arztkosten (€ 2.000,00 mit SBH) und Rückholkosten gelten für 8 Wochen ab Abreisedatum, beliebig oft im Jahr. 5. Herzinfarkt (mit Todesfolge) am Berg? Die Freizeit-Unfallversicherung bezieht sich auf sportliche Freizeitunfälle bzw. wenn man in Berg- bzw. Wassernot gerät. Das bedeutet im Detail: Wenn man am Berg im alpinen und unzugänglichen bzw. unwegsamen Gelände einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erleidet, dann sind die Hubschrauberkosten inkludiert. Passiert der Herzinfarkt in der Nähe einer befahrbaren Straße und es möglich wäre, dass dort eine Rettung hinfahren kann, werden die Kosten nicht übernommen. Erleidet man jedoch einen tödlichen Herzinfarkt sind die Bergekosten (da kein Unfall oder Bergnot), nicht inkludiert. In diesem Fall deckt im Ausland die Auslandsreiseversicherung die Rückholkosten (= Überführungskosten), nicht jedoch die Bergekosten ab. Wenn einer der beiden oberen Fälle eintreten sollte und es keine andere Versicherung gibt wo solche Schadensfälle gedeckt sind, hilft die Versicherungsabteilung der Bundesorganisation gerne, dass diese Rechnungen beim Hubschrauberunternehmen ausgelobt (= erlassen) werden und somit die Hinterbliebenen nicht mit den horrenden Kosten belastet werden.

Die 5 häufigsten Fragen betreffend: Freizeit-Unfallversicherung und Auslandsreiseversicherung 1. Was ist der Unterschied zwischen der Freizeit-Unfallversicherung und der Auslandsreiseversicherung?

Die Freizeit-Unfallversicherung ist weltweit gültig, außerdem im Mitgliedsbeitrag inkludiert und bezieht sich auf sportliche Freizeitunfälle bzw. wenn man in Berg- oder Wassernot gerät, nicht aber bei Unfällen und Erkrankungen jeglicher Art. Die Auslandsreiseversicherung kann man ergänzend abschließen, wenn man auch im Ausland unterwegs ist. Mit den stationären Spitalskosten, ambulanten Behandlungen und den Rückholkosten sind Unfälle und Erkrankungen jeglicher Art versichert. Das bedeutet im Detail: Ist man in Frankreich auf Urlaub und hat einen Skiunfall, sind mit der Freizeit-Unfallversicherung die Berge- und Rückholkosten versichert. Spitals- und ambulante Arztkosten wären aber nicht versichert. Falls aufgrund einer Erkrankung eine Überstellung in die Heimat erforderlich ist, wäre das auch nicht in der Mitgliederversicherung enthalten. Wurde jedoch die Auslandsreiseversicherung abgeschlossen, sind Arzt-/Spitalskosten und die vorher genannten Rückholkosten gedeckt. 2. Gibt es bei den Naturfreunden Höhenmeter- und Kletterschwierigkeitsgradbegrenzungen? Nein, gibt es nicht! Es wird nur gebeten, Expeditionen der Versicherungsabteilung in der Bundesorganisation bekanntzugeben. 3. Gilt die Auslandsreiseversicherung für Ausländer und sind Bergekosten inkludiert? Die Auslandsreiseversicherung gilt nicht für Ausländer, außer sie haben in Österreich einen Zweitwohnsitz und schließen die Versicherung mit Angabe des österreichischen Wohnsitzes ab. Es sind nur Rückholkosten, nicht aber Bergekosten in der Auslandsreiseversicherung inkludiert. 4. Zeitliche Begrenzung der Freizeit-Unfallversicherung und der Auslandsreiseversicherung? Von jeder Versicherung wird entweder ein zeitliches oder ein betragliches Limit vorgegeben. Von dem ist es abhängig wie lange die Versicherung im In- bzw. Ausland gültig ist. Das bedeutet im Detail: Da die Freizeit-Unfallversicherung sowohl bei den Bergekosten (€ 30.000,00) als auch bei den Rückholkosten (€ 30.000,00) ein betragliches Limit haben, gilt der Versicherungsschutz weltweit für das ganze Jahr. Aufgrund der Tatsache, dass sich im Versicherungspaket der Auslandsreiseversicherung sowohl betragliche, als auch zeitliche Limits befinden, wird die Deckung anders gehandhabt. Stationäre Spitalskosten (€ 15.000,00), ambulante Arztkosten (€ 2.000,00 mit SBH) und Rückholkosten gelten für 8 Wochen ab Abreisedatum, beliebig oft im Jahr. 5. Herzinfarkt (mit Todesfolge) am Berg? Die Freizeit-Unfallversicherung bezieht sich auf sportliche Freizeitunfälle bzw. wenn man in Berg- bzw. Wassernot gerät. Das bedeutet im Detail: Wenn man am Berg im alpinen und unzugänglichen bzw. unwegsamen Gelände einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erleidet, dann sind die Hubschrauberkosten inkludiert. Passiert der Herzinfarkt in der Nähe einer befahrbaren Straße und es möglich wäre, dass dort eine Rettung hinfahren kann, werden die Kosten nicht übernommen. Erleidet man jedoch einen tödlichen Herzinfarkt sind die Bergekosten (da kein Unfall oder Bergnot), nicht inkludiert. In diesem Fall deckt im Ausland die Auslandsreiseversicherung die Rückholkosten (= Überführungskosten), nicht jedoch die Bergekosten ab. Wenn einer der beiden oberen Fälle eintreten sollte und es keine andere Versicherung gibt wo solche Schadensfälle gedeckt sind, hilft die Versicherungsabteilung der Bundesorganisation gerne, dass diese Rechnungen beim Hubschrauberunternehmen ausgelobt (= erlassen) werden und somit die Hinterbliebenen nicht mit den horrenden Kosten belastet werden.

Zuletzt aktualisiert: Jun 6, 2026, 12:24:45 AM

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